Beschleunigte Grundqualifikation

Grundqualifikation LKW + BUS

 

Seit dem 10.09.2008 (Busfahrer) bzw. 10.09.2009 (LKW-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnissneubewerber, der gewerblich Fahren möchte, eine Grundqualifikation vorweisen. Dazu bestehen unterschiedliche Möglichkeiten diese zu erlangen.
  • Beschleunigte Grundqualifikation
  • Grundqualifikation
  • Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Welche die für Sie, oben genannte, beste und effektivste Variante ist, an den Nachweis der Grundqualifikation zu gelangen, würden wir gern in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen besprechen.
Die schnellste Möglichkeit ist die Beschleunigte Grundqualifikation. Sie wird erworben durch den Besuch einer 140-stündigen Ausbildung und einer schriftlichen Prüfung bei der IHK. Erforderlich ist das erfolgreiche Ablegen der theoretischen Prüfung (90 Minuten) bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Inhalte der Ausbildung sind
  • Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
  • Sozialvorschriften (EG) Nr.: 561/2006 und Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Fahrpersonalverordnung (FPersV)
  • Technische Ausstattung und Fahrphysik
  • Optimale Nutzung der kinematischen Kette
  • Risiken der Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
  • Gesundheitsschäden vorbeugen
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Verhalten in Notfällen
  • Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • Kenntnis der Vorschriften im Güterverkehr/bei der Personenbeförderung
  • Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterverkehrs/der Personenbeförderung und der Marktordnung
  • Fahrpraktische Sicherheitsübungen

Mindestalter : 21 Jahre  LKW ,  24 Jahre BUS

Termine: 
Individuell nach Absprache, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gern.