KLASSE A
Krafträder mit
- Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter:
- 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
- 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Einschluss: Klasse A1, AM
hier gehts zur ausführlichen Beschreibung
KLASSE A2 (Leistungsbeschränkt)
Krafträder mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: Klasse A1, AM
Einschluss: Klasse A1, AM
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KLASSE A1
Krafträder mit
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,1kW/kg, auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: Klasse AM
Einschluss: Klasse AM
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KLASSE AM
Kleinkraftrad mit einem Hubraum von maximal 50ccm und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h.
Mindestalter: 15 Jahre