Motorrad

KLASSE A

Krafträder mit
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
  • einer Leistung von mehr als 15 kW

Mindestalter:

  • 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
  • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse  A2 von mindestens 2 Jahren

Einschluss:          Klasse A1, AM

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KLASSE A2 (Leistungsbeschränkt)

Krafträder mit
  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Mindestalter:       18 Jahre
Einschluss:           Klasse A1, AM

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KLASSE A1

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,1kW/kg, auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter:        16 Jahre
Einschluss:             Klasse AM

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KLASSE AM

Kleinkraftrad mit einem Hubraum von maximal 50ccm und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h.

Mindestalter:        15 Jahre

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