KLASSE B oder BF17
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Einschluss: Klassen L, AM
KLASSE B96
- Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination ist begrenzt auf max. 4250 kg
KLASSE BE
- Kombination aus Fahrzeugen der Klasse B mit Anhänger von mehr als 750kg bis 3500kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B