Wenn man in der Probezeit einen Verkehrsverstoß der Kategorie A oder mindestens zwei Verkehrsverstöße der Kategorie B begangen hat, ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) verpflichtend.
Hierzu bekommt man eine Anordnung zur Teilnahme durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Die Seminare finden in einer Gruppe nach einem festen Ablaufplan statt. Sie haben nichts mit dem konventionellen Theorieunterricht in der Fahrschule zu tun, sondern sind eher mit einem „Erfahrungsaustausch für Fahranfänger“ zu vergleichen.
Durch das Aufbauseminar soll jeder Teilnehmer seine Fähigkeiten im Straßenverkehr in folgenden Bereichen verbessern:
Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe (Fahranfänger), die wegen Zuwiderhandlungen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (ohne Alkoholdelikte) innerhalb der zunächst zweijährigen Probezeit auf behördliche Anordnung an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
4 Sitzungen zu je 135 Minuten
Zwischen der ersten und zweiten Sitzung erfolgt eine Beobachtungsfahrt ( 30 Minuten).
Über den vollständigen Besuch des Aufbauseminars an allen Sitzungsteilen wird eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt.
auf Anfrage