Schulung zum Erwerb der Bescheinigung über die Weiterbildung für die Fahrer/in im Personenverkehr, gemäß der gesetzlichen Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr.
Das Berufskraftfahrer – Qualifikations – Gesetz schreibt vor , dass alle Fahrer im Personenverkehr ab dem 10.09.2008 eine regelmäßige Weiterbildung 5 mal 7 Stunden innerhalb eines 5 – Jahres – Zeitraumes absolvieren müssen, um weiter einsatzfähig zu bleiben.
Modul 1 : Eco-Training & Assistenzsysteme (Kenntnisbereiche 1.1 / 1.2 / 1.3)
Modul 2 : Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber (Kenntnisbereiche 2.1 / 2.2 / 2.3)
Modul 3 : Gefahrenwahrnehmung (Kenntnisbereiche 1.2 / 1.3a / 1.5 / 1.6 / 3.1 / 3.4 / 3.5)
Modul 4 : Schadensprävention (Kenntnisbereiche 1.4 / 2.2 / 3.1 / 3.2 / 3.3 / 3.6 / 3.7 / 3.8)
Modul 5 : Sicherheit für Ladung & Fahrgast (Kenntnisbereiche 1.4 / 1.5 / 1.6)
Alle gewerblichen Fahrdienstbeschäftigten im Personenverkehr, welche mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klasse D/DE , D1/D1E erforderlich ist.
mit Bildungsgutschein zu 100% förderfähig
35 Zeitstunden ( 5 Tage je 7 Zeitstunden )
Nach erfolgter Teilnahme übermitteln wir Ihre Daten an das KBA (Kraftfahrt Bundesamt)
Seit 01.12.2023 gibt es keine Bescheinigung mehr über die Teilnahme an der Weiterbildung !!!
Es wird auch keine Schlüsselzahl 95 mehr in den Führerschein eingetragen, es gibt nach absolvierter Weiterbildung den FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis) nach Antrag von der Führerscheinstelle.