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Beschleunigte Grundqualifikation LKW + BUS

Seit dem 10.09.2008 (Busfahrer) bzw. 10.09.2009 (LKW-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnisbewerber, der gewerblich Fahren möchte, eine Grundqualifikation vorweisen. Dazu bestehen unterschiedliche Möglichkeiten diese zu erlangen.
  • beschleunigte Grundqualifikation
  • Grundqualifikation
  • Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Die schnellste/effektivste Möglichkeit ist die beschleunigte Grundqualifikation. Sie wird erworben durch den Besuch einer 140-stündigen (4 Wochen) Ausbildung und einer schriftlichen Prüfung bei der IHK.

Für weitere Fragen können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen.


Inhalte

  • Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
  • Sozialvorschriften (EG) Nr.: 561/2006 und Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Fahrpersonalverordnung (FPersV)
  • Technische Ausstattung und Fahrphysik
  • Optimale Nutzung der kinematischen Kette
  • Risiken der Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
  • Gesundheitsschäden vorbeugen
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Verhalten in Notfällen
  • Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • Kenntnis der Vorschriften im Güterverkehr/bei der Personenbeförderung
  • Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterverkehrs/der Personenbeförderung und der Marktordnung
  • Fahrpraktische Sicherheitsübungen

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter für LKW: 21 Jahre
  • Mindestalter für Bus: 23 Jahre (21 Jahre möglich)

Fördermöglicheiten

mit Bildungsgutschein zu 100% förderfähig

Dauer

4 Wochen

Abschluss

FQN – Fahrerqualifizierungsnachweis
Teilnahmezertifikat