Beschleunigte Grundqualifikation LKW + BUS
Seit dem 10.09.2008 (Busfahrer) bzw. 10.09.2009 (LKW-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnisbewerber, der gewerblich Fahren möchte, eine Grundqualifikation vorweisen. Dazu bestehen unterschiedliche Möglichkeiten diese zu erlangen.
- beschleunigte Grundqualifikation
- Grundqualifikation
- Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Die schnellste/effektivste Möglichkeit ist die beschleunigte Grundqualifikation. Sie wird erworben durch den Besuch einer 140-stündigen (4 Wochen) Ausbildung und einer schriftlichen Prüfung bei der IHK.
Für weitere Fragen können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen.
Inhalte
- Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Sozialvorschriften (EG) Nr.: 561/2006 und Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Fahrpersonalverordnung (FPersV)
- Technische Ausstattung und Fahrphysik
- Optimale Nutzung der kinematischen Kette
- Risiken der Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Verhalten in Notfällen
- Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
- Kenntnis der Vorschriften im Güterverkehr/bei der Personenbeförderung
- Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterverkehrs/der Personenbeförderung und der Marktordnung
- Fahrpraktische Sicherheitsübungen
Zugangsvoraussetzungen
- Mindestalter für LKW: 21 Jahre
- Mindestalter für Bus: 23 Jahre (21 Jahre möglich)
Fördermöglicheiten
mit Bildungsgutschein zu 100% förderfähig
Abschluss
FQN – Fahrerqualifizierungsnachweis
Teilnahmezertifikat