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EU – Weiterbildung für Kraftfahrer im Güterverkehr (nach BKrFQG)

Schulung zum Erwerb der Bescheinigung über die Weiterbildung für die Fahrer/in im Güterverkehr, gemäß der gesetzlichen Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr.
Das Berufskraftfahrer – Qualifikations- Gesetz schreibt vor, dass alle Fahrer im Güterverkehr ab dem 10.09.2009 eine regelmäßige Weiterbildung 5 mal 7 Stunden innerhalb eines 5 – Jahres – Zeitraumes absolvieren müssen, um weiter einsatzfähig zu bleiben.

Inhalte

Modul 1 : Eco-Training & Assistenzsysteme (Kenntnisbereiche 1.1 / 1.2 / 1.3)
Modul 2 : Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber (Kenntnisbereiche 2.1 / 2.2 / 2.3)
Modul 3 : Gefahrenwahrnehmung (Kenntnisbereiche 1.2 / 1.3a / 1.5 / 1.6 / 3.1 / 3.4 / 3.5)
Modul 4 : Schadensprävention (Kenntnisbereiche 1.4 / 2.2 / 3.1 / 3.2 / 3.3 / 3.6 / 3.7 / 3.8)
Modul 5 : Sicherheit für Ladung & Fahrgast (Kenntnisbereiche 1.4 / 1.5 / 1.6)

Zielgruppe

Alle gewerblichen Fahrdienstbeschäftigten im Güterverkehr, welche mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E erforderlich ist.

Fördermöglicheiten

mit Bildungsgutschein zu 100% förderfähig

Dauer

35 Zeitstunden ( 5 Tage je 7 Zeitstunden )

Abschluss

Nach erfolgter Teilnahme übermitteln wir Ihre Daten an das KBA (Kraftfahrt Bundesamt)
Seit 01.12.2023 gibt es keine Bescheinigung mehr über die Teilnahme an der Weiterbildung !!!

Es wird auch keine Schlüsselzahl 95 mehr in den Führerschein eingetragen, es gibt nach absolvierter Weiterbildung den FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis)


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