Krafträder mit:
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Theorie-Ausbildung:
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis-Ausbildung:
1 Unterweisung, 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Die Anzahl der Übungsfahrstunden sind abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Prüfung:
Theorie & Praxis
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und/oder von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Es sind nur Übungsfahrstunden und die praktische Prüfung zu fahren.
24 Jahre bei direktem Erwerb
20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Das Mindestalter für das Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW beträgt 21 Jahre.
AM, A1, A2
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt, jedoch ist das Führerscheindokument nur 15 Jahre gültig.