Krafträder mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Theorie-Ausbildung:
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis-Ausbildung:
1 Unterweisung, 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Die Anzahl der Übungsfahrstunden sind abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Prüfung:
Theorie & Praxis
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und/oder von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Es sind nur Übungsfahrstunden und die praktische Prüfung zu fahren.
16 Jahre, die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter begonnen werden.
Klasse AM
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt, jedoch ist das Führerscheindokument nur 15 Jahre gültig.