Theorie-Ausbildung:
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis-Ausbildung:
Es sind keine Sonderfahrstunden vorgeschrieben.
Die Anzahl der Übungsfahrstunden sind abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Prüfung:
Theorie & Praxis
15 Jahre, die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter begonnen werden.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt, jedoch ist das Führerscheindokument nur 15 Jahre gültig.