Theorie-Ausbildung:
nein
Praxis-Ausbildung:
1 Unterweisung, 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrten
Die Anzahl der Übungsfahrstunden sind abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Prüfung:
Praxis
18 Jahre oder 17 Jahre (Begleitetes Fahren BF17), die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter begonnen werden.
Vorbesitz der Klasse B nötig
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt, jedoch ist das Führerscheindokument nur 15 Jahre gültig.
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