Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung), Anhänger bis 750kg zul. Gesamtmasse möglich.
Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.
Für genaue Informationen darüber können Sie uns gern kontaktieren.
Die Ausbildung ist mit Bildungsgutschein zu 100% förderfähig
Theoretische Ausbildung:
6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
Erwerb nur Klasse C:
1 Unterweisung / 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Erwerb der Klassen C/CE bei gemeinsamer Ausbildung:
Solo: 1 Unterweisung / 3 Überland / 1 Autobahn (Fahrstunden)
Zug: 1 Unterweisung / 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit
Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit
Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Klasse C1
Fahrerlaubnisse der Klassen C und CE werden immer nur auf 5 Jahre befristet erteilt.
Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden.
Eine Verlängerung ist nur durch ein ärztliches und augenärztliches Gutachten möglich.
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