Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Achtung hier reicht der T Führerschein nicht aus mehr Infos
Die Ausbildung ist mit Bildungsgutschein zu 100% förderfähig
Theorie-Ausbildung:
Mindestens 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff
6 Doppelstunden (je 90 Minuten) klassenspezifischer Stoff
Praxis-Ausbildung:
Es sind keine Sonderfahrstunden vorgeschrieben.
Die Anzahl der Übungsfahrstunden sind abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Prüfung:
Theorie & Praxis
16 Jahre bis 40km/h
18 Jahre bis 60km/h
Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter begonnen werden.
Klassen L, AM
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt, jedoch ist das Führerscheindokument nur 15 Jahre gültig.
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